Sechser-Tisch: Erdoğan darf nicht ein drittes Mal kandidieren

Die türkische Opposition wirft Präsident Recep Tayyip Erdogan vor, mit seiner erneuten Kandidatur Recht zu brechen.

KRONOS 28 Ocak 2023 DE

Foto: Depo Photos

In der gemeinsamen Erklärung eines Bündnisses aus sechs Parteien von Donnerstagabend ist von einem “weiteren schwarzen Kapitel in der Geschichte unserer Demokratie” die Rede. Das Bündnis will bei der für Mai geplanten Wahl gegen Erdogan einen gemeinsamen Kandidaten aufstellen. Die Entscheidung, wer das sein wird, soll laut der dpa nächsten Monat verkündet werden.

Der 68 Jahre alte Erdoğan hatte vergangene Woche angekündigt, per Dekret vorgezogene Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai zu veranlassen. Dies kann der Verfassung zufolge entweder mit 60 Prozent der Abgeordnetenstimmen im Parlament oder per Dekret durch den Präsidenten geschehen. Die Opposition argumentiert, dass Erdoğan – der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde – laut Verfassung nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt.

AKP-MHP-Mehrheit kann nicht Neuwahlen ausrufen

Im Parlament verfügt die regierende AKP von Erdoğan mit ihrem ultranationalistischen Partner MHP jedoch nur über eine einfache Mehrheit – könnte also ohne die Opposition keine Neuwahl beschließen. Nach Ansicht der Regierung steht der Kandidatur jedoch nichts im Weg. Erdoğan sei 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden – seine vorherige Amtszeit zähle also nicht. Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung, ob eine erneute Kandidatur möglich ist oder nicht.

Als mögliche Gegenkandidaten Erdoğans gelten der Parteichef der stärksten Oppositionspartei CHP, Kemal Kılıçdaroğlu, der İstanbuler Bürgermeister Ekrem İmamoğlu und der Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavaş (beide ebenfalls CHP).

Beobachter gehen davon aus, dass die Wahlen auf Mai gelegt werden, um sie nicht in den Fastenmonat Ramadan oder in die Ferien fallen zu lassen – aber auch, damit Wahlgeschenke wie etwa die Verdopplung des Mindestlohns vor dem Hintergrund der starken Inflation nicht verfliegen.

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